Sind bestimmte innovative Bauarten, Bauteile oder Baustoffe nicht durch eine technische Baubestimmung geregelt, ist vor deren Einsatz eine bauaufsichtliche Zulassung einzuholen. Je nach Fall ist dabei i.d.R. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der Obersten Bauaufsichtsbehörde (OBA) zu erwirken. Wir beraten und begleiten Sie gerne auf dem Weg zu einer abZ oder einer ZiE.

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • Beratung des Auftraggebers / Antragstellers zum allgemeinen Vorgehen und zu erforderlichen Vorbereitungen
    (Budget- und Zeitplanung, Grundlagen etc.)
  • Entwurf eines Konzeptes bzw. eines Versuchsprogramms zur Vorlage beim DIBt oder bei der zuständigen OBA
  • gutachterliche Begleitung von Untersuchungen
  • Erstellung eines Gutachtens zur Vorlage beim DIBt oder der zuständigen OBA
  • Beantragung einer ZiE für den Auftraggeber
  • Kommunikation mit den genehmigenden Behörden.