Entsprechend der Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung müssen die Gebäude der öffentlichen Hand in festen Intervallen von sachkundigem Personal untersucht und hinsichtlich der Verkehrssicherheit bewertet werden. Dies gilt speziell für die Gebäude der Klasse 1 nach RÜV (Hallenbäder, Sporthallen und Versammlungsstätten), nachgestellt aber auch für jegliche Verwaltungsgebäude bis hin zu Lagerhallen und Garagenbauten.

Für die regelmäßige Überwachung ist gemäß Kapitel 5 der Richtlinie eine abgestufte Vorgehensweise vorgesehen:

  • 5.1 (jährliche) Begehung (Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile)
  • 5.2 handnahe Untersuchung (stichprobenartige Untersuchungen auffälliger Bauteile)
  • 5.3 weitergehende Untersuchung (Prüfung und Bewertung auffälliger Bauteile)

 

Qualifikation und Partnerschaften

Die spezifische Ausbildung unserer Mitarbeiter qualifiziert unser Team als sachkundige Fachkräfte für die Durchführung aller drei Überwachungsstufen. Zudem führen wir die in den Stufen 5.2 und 5.3 notwendigen Bauwerksuntersuchungen und die zugehörigen Bewertungen eigenständig und mit eigenen Untersuchungsgeräten durch.

Treten in diesem Zusammenhang tragwerksplanerische Fragestellungen auf, geben wir diese vertrauensvoll in die Hände unseres Geschäftspartners Kreutzfeldt Ingenieurbüro für Bauwesen aus Hannover.

Bei Fragestellungen rund um die Baustoffe Holz und Natursteinmauerwerk greifen wir auf die Erfahrung unseres Partners ARGE Historische Bauten aus Salzgitter zurück.

Gemeinsam können wir Ihnen die Betreuung ihres Gebäudebestandes so über alle Überwachungsstufen und aus einer Hand anbieten.